Verkehrsmedizin
Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung für Erwerb und Verlängerung von Führerscheinen.

Was wir anbieten
- Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum Ersterwerb und zur Verlängerung von Führerscheinen für PKW (B-Schein), LKW (C-Schein), Omnibus (D-Schein) und Taxi/Mietwagen (P-Schein)
- Ärztliche Untersuchung und Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV
- Psychometrische Untersuchungen (PMU)
- Erstellung von Fahreignungsgutachten für ausgewählte Fragestellungen
Bitte zur Untersuchung mitbringen
- Gültiger Personalausweis
- Ihre Brille, am besten mit Brillenpass
- Gegebenenfalls Ihren aktuellen Medikamentenplan, vom Hausarzt abgezeichnet
Preise
Die Kosten hängen von der Führerscheinklasse und vom Umfang der Untersuchung ab. Preise nennen wir auf Anfrage — auch für Teiluntersuchungen, etwa nur die psychometrische Untersuchung oder nur die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV.
Wenn ein Zusatzgutachten nötig ist
Bei bestimmten Erkrankungen ist ein fachärztliches Zusatzgutachten erforderlich, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder Herzinfarkt, bei Schlaf-Apnoe-Syndrom oder bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus. Wir sagen Ihnen bei der Untersuchung, was in Ihrem Fall gebraucht wird.
Zuständig
Die verkehrsmedizinische Begutachtung führtDr. med. Stefan Hümpfner durch.
