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Verkehrsmedizin

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung für Erwerb und Verlängerung von Führerscheinen.

Patientin bei der Untersuchung des Sehvermögens an einem Sehtestgerät

Was wir anbieten

  • Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum Ersterwerb und zur Verlängerung von Führerscheinen für PKW (B-Schein), LKW (C-Schein), Omnibus (D-Schein) und Taxi/Mietwagen (P-Schein)
  • Ärztliche Untersuchung und Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV
  • Psychometrische Untersuchungen (PMU)
  • Erstellung von Fahreignungsgutachten für ausgewählte Fragestellungen

Bitte zur Untersuchung mitbringen

  • Gültiger Personalausweis
  • Ihre Brille, am besten mit Brillenpass
  • Gegebenenfalls Ihren aktuellen Medikamentenplan, vom Hausarzt abgezeichnet

Preise

Die Kosten hängen von der Führerscheinklasse und vom Umfang der Untersuchung ab. Preise nennen wir auf Anfrage — auch für Teiluntersuchungen, etwa nur die psychometrische Untersuchung oder nur die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV.

Wenn ein Zusatzgutachten nötig ist

Bei bestimmten Erkrankungen ist ein fachärztliches Zusatzgutachten erforderlich, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder Herzinfarkt, bei Schlaf-Apnoe-Syndrom oder bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus. Wir sagen Ihnen bei der Untersuchung, was in Ihrem Fall gebraucht wird.

Zuständig

Die verkehrsmedizinische Begutachtung führtDr. med. Stefan Hümpfner durch.